Im Bereich der Umsatzstatistiken gibt es den Anwendungsfall den Betrag zu ermitteln, den einzelne Mitarbeiter tatsächlich erbracht haben. Hier spielen Gutscheine und Leistungspakete eine wichtige Rolle.
Der Begriff „Erbrachte Leistung“ summiert hierbei alle Leistungen, Verkauf zusammen, die der Mitarbeiter unmittelbar erbracht hat. Leistungsgutscheineinlösungen und Paketeinlösungen werden beispielsweise als erbracht angesehen, auch wenn diese nicht in den Umsatz fließen. Gutscheinverkäufe und Leistungspakete werden nicht als erbracht betrachtet.
Nutzen Sie diese Kennzahl für etwaige Provisionsberechnungen.