Inhaberwechsel

Sie übergeben oder verkaufen Ihr Unternehmen an einen Nachfolger. Im Rahmen des Datenschutzes gemäß DSGVO ist es wichtig, den Übergang der Daten an den neuen Inhaber korrekt zu gestalten.

Finanzdaten

Je nach Art der Übergabe müssen Sie mit Ihrem Steuerberater klären, ob die Finanzdaten vom Folgeinhaber weiterhin einsehbar sein dürfen. Erstellen Sie in jedem Fall alle notwendigen Exporte, so dass Sie auch ohne Zugriff zum Account alle Daten für eine etwaige Betriebsprüfung vorweisen können. Dies betrifft insbesondere den DSFinV-K Export. Weitere Exporte finden Sie im Exportzentrum.

Kundendaten

Klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, ob und wie die Kundendaten gemäß Artikel 6 der DSGVO an den neuen Inhaber übergeben werden dürfen. Hierfür hat sich in der Praxis ein Opt-out-Modell etabliert:

  • Informieren Sie alle Kunden mit einer E-Mail-Adresse über den Inhaberwechsel, wie in Artikel 13 und 14 der DSGVO gefordert.
  • Stellen Sie eine einfache Möglichkeit zur Verfügung eine Datenlöschung in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie hierfür eine Marketingkampagne mit einem Link auf das Löschformular.

Für Kunden ohne E-Mail-Adresse ist im Einzelfall abzuwägen, ob eine Datenlöschung notwendig ist. Diese Entscheidung können Sie zusammen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten besprechen.

Bitte beachten Sie, dass der Inhaberwechsel rechtlich nur durch eine befugte Person erfolgen kann. Wir stellen lediglich die Werkzeuge zur Verfügung, um die damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen.
Kategorien: Allgemein

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