Gutscheine verschenken

Sie möchten Freunden, VIPs, Mitarbeitern Gutscheine schenken? Dann sind hierbei steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Hier werden verschiedene Lösungen dargestellt. Besprechen Sie aber die Variante mit Ihrem Steuerbüro, um die steuerlichen Konsequenzen abzusichern.

Wenn es sich um vereinzelte personengebundene Gutscheine handelt, die online einlösbar sein sollen:

  1. Gutscheinverkauf mit 100% Rabatt
    • Sie verkaufen regulär einen Gutschein und geben einen 100% Rabatt.
    • Dies kann in den meisten Fällen jedoch dazu führen, dass Sie auf den Gutscheinwert beim Einlösen oder Verkauf (je nach Gutscheinart) Steuern bezahlen müssen. Bitte besprechen Sie diesen Vorgang mit Ihrem Steuerbüro.
  2. Gutscheinverkauf mit anderem Gutscheinwert
    • In den Gutscheineinstellungen kann ein anderer Wert definiert werden, als der Verkaufspreis. Hierbei kann die Differenz je nach Verbuchung durch den Steuerbüro steuerfrei sein. Besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerbüro.

Wenn es sich um allgemeine Rabattaktionen handelt, die online einlösbar sein soll:

  1. Rabatt mit Rabattcode
    • Legen Sie einen Rabatt anstatt eines Gutscheins an. Hier wird bei der „Ausgabe“ keine Steuer fällig. Bei der Einlösung kann es ebenfalls zu Steuer führen.

Kategorien: Allgemein

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