Datenschutzeinstellungen Übersicht

In den Datenschutzeinstellungen können Sie einige wichtige Einstellungen vornehmen, welche Sie dabei unterstützen, den gesetzlichen Datenschutzanforderungen laut DSGVO zu entsprechen.

In diesen Bereich gelangen Sie über Einstellungen > Standortverwaltung > Datenschutzeinstellungen

Datenabfragen

Ihre Kunden haben das Recht, die über sie gespeicherten Daten abzufragen oder löschen zu lassen. Bestandteil der Regelung ist, dass Sie laut DSGVO nur eine bestimmte zeitliche Frist haben, diesem Wunsch nachzukommen.

Aktivierung der Datenabfrage
Wir empfehlen, die Datenabfrage zu aktivieren. In diesem Falle haben Ihre Kunden die Möglichkeit, ihre eigenen Daten abzufragen oder auch DSGVO-konform zu löschen. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Bedingungen, ohne sich persönlich um derartige Anfragen kümmern zu müssen. Sie erhalten im Falle einer Anfrage oder Löschung Bescheid. So können Sie den Kunden auch aus weiteren von Ihnen genutzten Systemen entfernen. Da Sie als Dienstleister der Aufbewahrungspflicht erliegen, werden die für diese Vorgabe benötigten Daten in jedem Fall erhalten bleiben. Die Kundenakte wird aber aus der Datenbank gelöscht.
Wenn Sie diese Funktion deaktivieren und den manuellen Versand auswählen, müssen Sie sich zwingend mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen und dem Kundenwunsch entsprechend zügig nachkommen.

Marketing

Wenn Sie die Marketingfunktionen nutzen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass alle Kunden, welche eine aktive Marketingfreigabe haben, auch rechtssicher zugestimmt haben. Wenn Sie nicht vorhaben, die Marketingfunktionen von Belbo je zu nutzen, müssen Sie das Feld nicht aktivieren.

E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen

Sobald ein Kunde die Datenabfrage oder -löschung durchführt oder wünscht, erhalten Sie eine Benachrichtigung an oben genannte E-Mail-Adresse. So können Sie den Kunden gegebenenfalls auch aus anderen Systemen nutzen, in welchen die die Daten des Kunden gespeichert haben.

Marketingeinwilligung

Wenn Sie vor Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 bereits Marketingfreigaben erteilt haben, können Sie mit dem Versand der nachträglichen Marketingeinwilligung rechtssicher feststellen, ob die Marketing-E-Mails auch dem Kundenwunsch entsprechen.

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