Mehrwertsteuersenkung 2020 (Deutschland)

Deutsche FlaggeDieser Artikel ist insbesondere für Nutzer aus Deutschland relevant.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 die Mehrwertsteuersenkung zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember 2020 verständigt.
Für Nutzer des Kassensystems haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Müssen für den regulären Kassenbetrieb Änderungen vorgenommen werden?

Nein, Sie müssen keine Änderungen an Ihren Kasseneinstellungen vornehmen. Die Steuersätze für Produkte und Dienstleistungen werden ab dem 1.7. Juli automatisch mit 16 % respektive 5 % abgerechnet. Das System wird dabei die Bruttopreise beibehalten.

Muss ich sonst etwas beachten?

Falls Sie oder Ihr Steuerberater am Ende des Monats einen DATEV Export nutzen, besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ob ab dem 1. Juli andere Erlöskonten angesprochen werden sollen. Diese können dann ab dem 1. Juli in den Kasseneinstellungen hinterlegt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie diese eingestellt werden können Sie uns via Chat oder E-Mail an info@belbo.com die geplanten Erlöskontenänderungen zu kommen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier: Verbuchungseinstellungen

Häufig gestellte Fragen

Ich möchte die Mehrwersteuersenkung vorerst nicht weitergeben und meine Preise nicht ändern. Muss ich dann gar nichts tun?

Korrekt, das Kassensystem rechnet mit den Brutto-Preisen und wird lediglich die Mehrwertsteuer anpassen.

Ich möchte meine Preise reduzieren. Wie gehe ich vor?

Grundsätzlich können Sie so wie bei jeder anderen Preisänderung vorgehen und ab dem 1. Juli die Preise von Hand ändern. Wir planen Ihnen dabei noch ein Werkzeug bereitzustellen, damit dieser Prozess weniger Aufwand für Sie bedeutet. Hier werden wir Sie ab dem 22. Juni darüber informieren, wie dieses Werkzeug funktioniert.

Was geschieht, wenn ein Kunde einen bereits versteuerten Gutschein oder eine bereits getätigte Anzahlung „einlöst“?

Diese und ähnliche Fragen müssen Sie zunächst mit Ihrem Steuerberater besprechen. Grundsätzlich sind diese Problemstellung von der Buchhaltung des Steuerberaters zu lösen und derartige Sachverhalte auszurechnen.

Fakt ist natürlich, dass stets das Leistungserbringungsdatum gilt und somit eine bereits abgeführte Mehrwersteuer von Ihrem Steuerberater korrigiert wird. In erster Linie ist dies aber kein Thema für das Kassensystem, welches alle Termine und Verkäufe ab dem 1. Juli mit 16 % versteuern muss.

Was geschieht bei einem Umtausch/Retoure für eine Rechnung mit 19 %?

Diese und ähnliche Fragen müssen Sie zunächst mit Ihrem Steuerberater besprechen. Grundsätzlich werden dann auf der Rechnung 2 Steuerschlüssel verwendet, die miteinander verrechnet werden. Unsere Empfehlung ist, dass diese Sonderfälle außerordentlich notiert und dem Steuerberater mitgeteilt werden, damit dieser die korrekte Verbuchung prüfen kann.

Auf Grund der Gesetzeslage dürfen wir Sie bei Steuerthemen nicht beraten. Bitte besprechen Sie spezielle Steuerthemen mit Ihrem Steuerberater.

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