Kundendaten auf Bon und A4-Rechnung anzeigen

Sollte es in Ihrem Unternehmen vorkommen, dass Sie die Kleinbetragsrechnungs-Grenze des § 33 Satz 1 USTDV (PDF) übersteigen, müssen weitere Daten wie Name und Adresse des Kunden auf Bon und Rechnung ergänzt werden. Mit belbo ist dies möglich, wenn diese Daten in der Kundenakte gepflegt werden.

Deutsche FlaggeDieser Artikel ist insbesondere für Nutzer aus Deutschland relevant.

Dieser Artikel beschreibt technisch, wie Sie als Nutzer der belbo-Kasse bestimmte Kundendaten auf Bon und Rechnung darstellen können.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht verbindlich juristisch beraten können. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerbüro, ob und in welchem Falle die gesetzlichen Anforderungen laut § 33 Satz 1 USTDV auf Ihr Unternehmen zutreffen.

Schritt 1 · Kundenfelder anlegen

Um die Adresse eines Kunden auf dem Bon anzeigen zu können, müssen Sie diese Daten in Ihren Kundenakten hinterlegen. Dazu können Sie entsprechende Kundenfelder erstellen, falls diese noch nicht vorhanden sind.

  1. Gehen Sie unter Einstellungen auf Kundeneinstellungen > Kundenfelder.
  2. Klicken Sie auf + Kundenfeld.
  3. Vergeben Sie den Namen des Feldes. Für die Adresse benötigen Sie 3 Felder: „Straße“, „PLZ“ und „Stadt“.
  4. Legen Sie den Feldtyp auf Text fest.
  5. Geben Sie eventuell den Reiter an und speichern Sie das neue Kundenfeld.

Schritt 2 · Kundenfelder befüllen

Nun finden Sie die entsprechenden Kundenfelder in jeder Kundenakte und können Sie befüllen.

Hinweis: Sollten Sie eine Excel- oder CSV-Datei mit diesen Daten besitzen, können die Adressdaten auch in die bestehenden Kundenakten importiert werden.

Schritt 3 · Kundenfelder in den Rechnungskopf eintragen

Anschließend können diese Kundenfelder in Bon und Rechnung eingefügt werden.

  • Gehen Sie unter Einstellungen auf Kassensystem > Bondesign > Rechnungsfelder
  • Platzieren Sie den Cursor an der gewünschten Stelle im Textfeld und klicken Sie auf Textplatzhalter
  • Wählen Sie nun den gewünschten Platzhalter aus (Beispiel: Siehe Bild).
  • Speichern Sie Ihre Eingabe

Die hier eingegebenen Textplatzhalter werden auf Bon und Rechnung angezeigt und durch die echten Daten des abkassierten Kunden ersetzt.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die gesetzlichen Anforderungen zur Belegausgabepflicht.

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