Kassenrecht: Altgutscheine anlegen

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Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.

Mittels dieses Rechts können fehlende Gutscheine im Bezahlschritt des Kassiervorgangs hinterlegt werden, die nicht über Belbo verkauft wurden. Hierfür muss zusätzlich die Option „Erlaube das Einlösen von Alt-Gutscheinen“ im Gutscheinmodul aktiv sein.

Weitere Informationen zum Thema Altgutscheine finden Sie hier.

Anwendungsbeispiel:

  • Sie starten neu mit Belbo und haben mit dem alten System bereits Gutscheine ausgegeben. Diese lassen sich nun mit Datum, Nummer und Wert als Alt-Gutschein hinterlegen.
Einen Überblick über die Bedeutung und Vergabe der Rechte finden Sie hier.

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