Ungültiger Kassenstand

Falls Sie bei einem Tagesabschluss eine Warnung erhalten, dass der Kassenstand ungültig ist, liegt dass daran, dass Sie in der Vergangenheit liegende Tagesabschlüsse verändert haben und sich dadurch der Kassenstand geändert hat. Diese Änderungen werden ordnungsgemäß dokumentiert, führen aber dazu, dass auf den in der Zwischenzeit liegenden Tagesabschlüssen im Ausdruck einen ungültigen Kassenstand enthält.

Im Falle einer Betriebsführung werden derartige Phänomene wie ungültige Kassenstände sofort bemängelt und in der Regel der Zeitraum geschätzt. Achten Sie daher darauf, dass Sie täglich den Kassenstand zählen und vermeiden Sie nachträgliche den Kassenstand beeinflussende Änderungen vollständig. Der Grund liegt darin, dass eine den Kassenstand beeinflussende nachträgliche Änderungen beweisen, dass Sie die Kassenstände der Zwischenzeit nicht geprüft haben.

Wenn Sie aus einem bestimmten Grund eine nachträgliche Änderungen durchführen müssen (Diebstahl, vergessene Trinkgeldentnahmen, etc.) versuchen Sie die Änderungen ausführlich zu dokumentieren. Sie sollten dann nach Möglichkeit alle in der Zwischenzeit liegenden Tagesabschlüsse neu öffnen, neu generieren und neu ausdrucken. Alle Tagesabschlüsse werden dann mit einem Vermerk versehen, der nachvollziehbar ist.

Beispiel einer Warnung nach einer nachträglich vorgenommen, den Kassenstand beeinflussenden Meldung:

In diesem Fall wurde eine zusätzliche Kasseneinnahme vor dem 12.4.2019 hinterlegt, so dass alle darauf folgenden Tagesabschlüsse und bereits gespeicherten Tagesabschlüsse diese Warnung enthalten werden.

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