Alles zum Thema: Tagesabschluss

Tagesabschluss korrigieren

Idealerweise wird täglich ein sorgfältig geprüfter Tagesabschluss erstellt, welcher keiner nachträglichen Korrektur bedarf. Sollte eine Korrektur dennoch nötig sein, können Sie in Belbo bereits erstellte Tagesabschlüsse neu erstellen. Dieser Artikel beschreibt, wie dies technisch geht. Bitte beachten Sie die in Ihrem Land geltende Gesetzeslage. Gegebenenfalls verstoßen Sie mit nachträglichen Korrekturen gegen rechtliche Bestimmungen.
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Dienstleistungsgruppen: Buchhaltung

Sie können in Ihren Kasseneinstellungen unter „Verbuchung“ festlegen, dass bestimmte Umsätze auf eigene Erlöskonten gebucht werden. So kann in Ihren Tagesabschlüssen oder im DATEV-Export zwischen Leistungen und Verkaufwaren oder Damen- und Herrenumsätzen unterschieden werden.
Falls Sie aber auch zwischen einzelnen Dienstleistungs- oder Produktkategorien unterscheiden wollen, können Sie die Verbuchung in den Produktgruppen festlegen.

In diesen Bereich gelangen Sie über Einstellungen > Preise & Kompetenzen > Klick auf eine Leistungs- oder Produktgruppe

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Ungültiger Kassenstand

Falls Sie bei einem Tagesabschluss eine Warnung erhalten, dass der Kassenstand ungültig ist, liegt dass daran, dass Sie in der Vergangenheit liegende Tagesabschlüsse verändert haben und sich dadurch der Kassenstand geändert hat. Diese Änderungen werden ordnungsgemäß dokumentiert, führen aber dazu, dass auf den in der Zwischenzeit liegenden Tagesabschlüssen im Ausdruck einen ungültigen Kassenstand enthält.

Im Falle einer Betriebsführung werden derartige Phänomene wie ungültige Kassenstände sofort bemängelt und in der Regel der Zeitraum geschätzt. Achten Sie daher darauf, dass Sie täglich den Kassenstand zählen und vermeiden Sie nachträgliche den Kassenstand beeinflussende Änderungen vollständig. Der Grund liegt darin, dass eine den Kassenstand beeinflussende nachträgliche Änderungen beweisen, dass Sie die Kassenstände der Zwischenzeit nicht geprüft haben.

Wenn Sie aus einem bestimmten Grund eine nachträgliche Änderungen durchführen müssen (Diebstahl, vergessene Trinkgeldentnahmen, etc.) versuchen Sie die Änderungen ausführlich zu dokumentieren. Sie sollten dann nach Möglichkeit alle in der Zwischenzeit liegenden Tagesabschlüsse neu öffnen, neu generieren und neu ausdrucken. Alle Tagesabschlüsse werden dann mit einem Vermerk versehen, der nachvollziehbar ist.

Beispiel einer Warnung nach einer nachträglich vorgenommen, den Kassenstand beeinflussenden Meldung:

In diesem Fall wurde eine zusätzliche Kasseneinnahme vor dem 12.4.2019 hinterlegt, so dass alle darauf folgenden Tagesabschlüsse und bereits gespeicherten Tagesabschlüsse diese Warnung enthalten werden.