Manuelle Datenauskunft auf Kundenwunsch

Ihre Kunden haben das Recht, alle über sie gespeicherten Daten einzusehen. Als Verarbeiter dieser Daten müssen Sie die gesetzlich festgelegte Frist einhalten, um dem Kunden seinen diesbezüglichen Wunsch zu erfüllen. Wenn Sie die Daten nicht zur Verfügung stellen, drohen harte Strafen. Belbo unterstützt Sie dabei diesem Wunsch gesetzeskonform nachkommen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Artikel 15 DSGVO

Benachrichtigungen bei Datenanfragen

Online Datenanfrage durch den Kunden
Ihre Kunden haben die Möglichkeit, die Einsicht der eigenen Daten in der Onlinebuchung zu beantragen. Sie erhalten darauf hin:

Datenanfrage des Kunden auf anderem Wege
Auch wenn ein Kunde im Gespräch mit einem Mitarbeiter den Wunsch äußert, Einblick die über ihn / sie verarbeiteten Daten zu erhalten, können Sie diesem Wunsch nachkommen. Bitte gehen Sie dazu zunächst unter „Kunden“ auf die entsprechende Kundenakte und hinterlegen Sie die Datenanfrage.

Bearbeitung der Datenanfragen

Unter Einstellungen > Datenschutz-Anfragen (rechts oben) > Datenanforderungen können alle eingegangenen Datenanfragen eingesehen und bearbeitet werden. Um eine Datenauskunft durchzuführen, klicken Sie auf „Download“ in der gewünschten Anfrage und speichern die Datendatei lokal ab.

Senden sie den Datensatz an die E-Mail-Adresse, welche innerhalb der Datenanfrage zu sehen ist und setzen den Status auf „fertig“.

Wichtig: Sollten Sie die Daten des Kunden auch anders weiterverwenden als in Belbo, müssen Sie dies mit in die Nachricht aufnehmen. Dies gilt, wenn Sie beispielsweise ein anderes Kassensystem oder ein externes Marketingtool verwenden, mit welchem Sie die Kundendaten ebenfalls verarbeiten.

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