Ihre Kunden haben das Recht, alle über sie gespeicherten Daten löschen zu lassen. Als Verarbeiter dieser Daten müssen Sie die gesetzlich festgelegte Frist einhalten, um dem Kunden seinen diesbezüglichen Wunsch zu erfüllen. Wenn Sie die Daten nicht löschen, drohen harte Strafen. Belbo unterstützt Sie dabei diesem Wunsch gesetzeskonform nachkommen.
Wenn Sie diesen Vorgang einmal testen möchten, nutzen Sie bitte eine bislang nicht im Kalender verwendete E-Mail-Adresse. Wenn Sie dies an Ihrem eigenen Login bis zum Ende testen, wird dieser vollständig gelöscht und Sie können sich nicht mehr in Belbo einloggen.
Benachrichtigungen bei Löschanfragen
- eine E-Mail an die in den Datenschutzeinstellungen festgelegte E-Mail-Adresse
- einen neuen Eintrag in den Datenschutzanfragen auf der Einstellungen-Seite Ihres Kalenders
Bearbeitung der Löschanfragen
Unter Einstellungen > Datenschutz-Anfragen > Löschaufforderung können alle eingegangenen Löschanfragen eingesehen und bearbeitet werden. Um eine Datenlöschung durchzuführen, klicken Sie auf eine der Anfragen und setzen den Status auf „fertig“. Nach dem Speichern wird der Datensatz gelöscht.
Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden einige Grunddaten des Kunden für Inhaber und Finanzbuchhalter weiterhin einsehbar sein. Die Kundenakte wird jedoch aus Ihrer Datenbank entfernt.