Wenn Sie Dienstleistungen anbieten, an welchen 2 Personen gleichzeitig beschäftig sind, muss in der Regel auch der erwirtschaftete Umsatz auf diese beiden Personen gelegt werden. Wenn die Leistung z.B. 100€ kostet, kann diese Summe zu gleichen Teilen, oder z.B. auch 30 / 70 auf die Mitarbeiter verteilt werden. Wie das geht, erklären wir hier.
1.) Kassierleistungen zur Dienstleistung hinzufügen
Man muss der zu splittenden Dienstleistung einmalig die Eigenschaft geben, dass der Umsatz im Kassiervorgang aufgeteilt werden kann. Dies geht mit Hilfe der Funktion „Kassierleistungen“. Sollte diese noch nicht aktiviert sein, kann sie unter „Einstellungen“ hinzugefügt werden.
In der einzurichtenden Dienstleistung wählt man im Reiter „Preis“ den Unterreiter „Kassierzuordung“ und legt zunächst eine Zuordnung an.

Dann kann man die erste der beiden Kassierleistung anlegen. Hier kann 50 Prozent des Gesamtpreises hinterlegt werden, oder – falls die Mitarbeiter sich den Umsatz nicht zu gleichen Teilen aufteilen – auch nur eine Teilsumme.

Genau so verfährt man mit dem 2. Teil. Hier wird zunächst eine neue Zuordnung erstellt, in welcher der 2. Teil des Umsatzes angelegt wird:

Die korrekte Hinterlegung sieht nun so aus:

2.) Leistung kassieren
Wird diese Leistung kassiert, wird zunächst der gebuchte Mitarbeiter für beide Teile des Umsatzes angezeigt:

Durch Klick auf den Namen / das Profilbild kann hier die andere Person ausgewählt werden:

Auf diese Weise wird der Umsatz einer einzelnen Leistung auf verschiedene Personen gebucht.