Mit diesem Recht kann ein Tagesabschluss gelöscht und nachträglich neu erstellt werden. Achtung für Nutzer in Deutschland: Jede nachträgliche Änderung stellt einen Verstoß gegen die GoBD dar. Nutzer ohne dieses Recht erhalten eine Fehlermeldung beim Versuch der Löschung.
Es gibt Einzelfälle, in welchen es Sinn machen könnte den vorherigen Tag neu aufzumachen:
- Beispielsweise wenn EC-Buchungen fehlen. Alle Änderungen werden jedoch protokolliert und sind nachvollziehbar. Dies betrifft insbesondere Nutzer aus Deutschland.
- Ein gespeicherter Tagesabschluss enthält fundamental falsche Informationen, die unbedingt korrigiert werden müssen. In diesem Fall kann es Sinn machen, einen vergangen Tageabschluss neu zu erstellen. Alle nachträglichen Vorgänge erhalten eine weitere Rechnungsnummer, die – falls der Tag der sehr lang zurückliegt – Unklarheiten erzeugt. Wir empfehlen einen Tagesabschluss nur dann zu löschen, wenn er nicht länger als 1 Woche zurückliegt und nicht über die Monatsgrenze hinausgeht.
Beachten Sie, dass bei Änderungen am Tagesabschluss, die den Kassenstand betreffen, auch alle folgenden Kassenabschlüsse neu erstellt werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie hier. Deshalb ist es empfehlenswert, keine Buchungen nachträglich zu ändern, die den Kassenstand beeinflussen. Wenn Sie beim täglichen Zählen der Kasse sorgfältig vorgehen und das Zählprotokoll nutzen, kann dies in der Regel gar nicht erst passieren.
Sollte der Tagesabschluss sehr lange oder über die Monatsgrenze zurückliegen, empfehlen wir dringend die Änderungen direkt an den Steuerberater zu senden, damit dieser die Buchhaltung korrigieren kann.