Kassenrecht: Rechnung stornieren

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Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.

Die Schaltfläche „Stornieren“ für einen abgeschlossenen Kassiervorgang ist nur mit diesem Recht sichtbar.

Anwendungsbeispiel:

  • Empfohlen nur für leitende Mitarbeiter.
Einen Überblick über die Bedeutung und Vergabe der Rechte finden Sie hier.

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