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Zum Beispiel "Tagesabschluss", "Dienstplan erstellen"

Marketingfreigaben einholen, wenn man zu wenige hat.

Damit Sie Ihre Kunden über Neuigkeiten, exklusive Angebote oder anderes informieren dürfen, ist eine ausdrückliche Marketingfreigabe durch den Kunden notwendig.

Das bringt es Ihnen:

  • Rechtssicherheit: Sie halten die Datenschutzregeln (DSGVO) ein und kommunizieren nur mit Kunden, die das auch wirklich möchten. Das schützt Sie vor Abmahnungen.
  • Höhere Relevanz: Kunden, die ihr „Ja“ gegeben haben, sind deutlich interessierter an Ihren Inhalten. Das bedeutet für Sie: Höhere Öffnungsraten bei Newslettern und mehr Buchungen.
  • Gezielte Kundenpflege: Mit der Freigabe können Sie Filter nutzen, um beispielsweise nur Ihre treuesten Stammkunden mit einem besonderen Dankeschön-Gutschein zu überraschen.

Wie bekommen Sie mehr Freigaben?

Falls Sie bei vielen Kunden noch ein „Nicht klar“ im System zu stehen haben, ist das kein Problem!

Sie können die Freigabe jederzeit gemeinsam mit dem Kunden nachpflegen:

  • Digitale Fragebögen: Mit diesem Häkchen wird der Kunde beim Ausfüllen des Fragebogens nach der Marketingfreigabe abgefragt.

  • Online-Buchung: Sie können die Kunden in ihrer Onlinebuchung mit einem kleinen Text darauf aufmerksam machen, die Marketingfreigabe zu erteilen, um z. B. Rabatte zu erhalten. Der Kunde kann anschließend das Häkchen für Marketingfreigabe in seinem Profil nachträglich bestätigen.

  • Persönlich vor Ort / Manuelle Hinterlegung: Auch Kunden, welche nicht selbst online buchen, können Ihnen die Freigabe erteilen. Anschließend können Sie in der oben gezeigten Stelle das Häkchen in der Kundenakte selbst setzen.


Achtung: Wir empfehlen, dass Sie den Kunden ein entsprechendes Schreiben unterzeichnen lassen. Sollte der Kunde sich über den Erhalt der Nachrichten beschweren, sind Sie in der Nachweispflicht, dass der Kunde dem Erhalt zugestimmt hat. Bei den Bestimmungen zur Marketingfreigabe und dem Versand von Newslettern handelt es sich um gesetzliche Vorgaben. Diese zu missachten kann zu empfindlichen Strafen führen.

Bei den Bestimmungen zur Marketingfreigabe und dem Versand von Newslettern handelt es sich um gesetzliche Vorgaben. Diese zu missachten kann zu empfindlichen Strafen führen.


Tipp: Nutzen Sie die Filterfunktion, um gezielt nach Kunden ohne Freigabe zu suchen und diese beim nächsten Besuch charmant darauf anzusprechen!

Kategorien: Allgemein
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