Wenn Sie mit Belbo Newsletter an Ihre Kunden versenden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Kunden dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt haben.
Marketingfreigabe in der Kundenakte
In jeder Kundenakte können Sie sehen, ob für einen Kunden eine Marketingfreigabe hinterlegt ist. Dies sehen Sie in der Kundenakte unter Nachrichten > Benachrichtigungen:
Liegt diese Freigabe nicht vor, wird dieser Kunde beim Erstellen von Marketingkampagnen ignoriert.
Hinterlegen der Marketingfreigabe
Online durch den Kunden
Bei jeder Onlinebuchung wird Ihr Kunde nach der Marketingeinwilligung gefragt. Hier kann er selbst festlegen, ob er Newsletter erhalten möchte. Wenn ein Kunde dem zugestimmt hat, wird die Freigabe für Ihn hinterlegt.
Manuelle Hinterlegung
Auch Kunden, welche nicht selbst online buchen, können Ihnen die Freigabe erteilen. Anschließend können Sie in der oben gezeigten Stelle das Häkchen in der Kundenakte selbst setzen.
Achtung: Wir empfehlen, dass Sie den Kunden ein entsprechendes Schreiben unterzeichnen lassen. Sollte der Kunde sich über den Erhalt der Nachrichten beschweren, sind Sie in der Nachweispflicht, dass der Kunde dem Erhalt zugestimmt hat.
Häufige Fragen
Kann ich allen Kunden eine Nachricht senden, in welcher ich sie frage, ob sie Newsletter erhalten möchten?
Nein, dies ist nicht möglich. Das Versenden von Nachrichten an Personen, die dem Erhalt nicht explizit zugestimmt haben, ist im Rahmen der Datenschutzverordnung der EU und der Schweiz untersagt.
Ich möchte, dass einfach alle Kunden meinen Newsletter erhalten. Wer möchte, kann sich doch einfach abmelden, oder?
Es ist richtig, dass Kunden sich von Ihrem Newsletter abmelden können. Aber das einmalige Anschreiben mit der Bitte, sich im Bedarfsfall abzumelden, ist im Rahmen der Datenschutzverordnung der EU und der Schweiz untersagt.
Kann Belbo mir eine Vorlage für das schriftliche Einholen der Marketingfreigabe geben?
Nein, wir dürfen Sie nicht juristisch verbindlich beraten. Bitten wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt mit entsprechender Kompetenz. Alle Hinweise auf dieser Seite verfassen wir nach bestem Wissen, um Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen. Für die gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen sind Sie stets selbst verantwortlich.