Sie können Trinkgeld per korrekt verbuchen, egal ob es in Bar, per Kartenzahlung oder mit dem Gutscheinrestwert gegeben wird. Mit dieser Funktion können per Karte gezahlte Trinkgelder erfasst werden.
Bitte besprechen Sie mit dem Steuerbüro, welche Ihrer Mitarbeiter Ihr Trinkgeld versteuern müssen.