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Arbeitszeitensaldo zum Jahreswechsel übertragen

Der Arbeitszeitensaldo (Über-/Minusstunden) eines Teammitglieds wird zum Jahreswechsel nicht automatisch übernommen, sondern startet am 1. Januar immer wieder bei null. Hier erklären wir, warum das so ist, wie Sie einen bestehenden Saldo dennoch bewusst ins neue Jahr mitnehmen können und wie das auch mit Resturlaub aus dem Vorjahr funktioniert.

In diesen Bereich gelangen Sie über Einstellungen > Arbeitszeiterfassung (Bzw. Check-In in der Schweiz)
Sollte diese Funktion nicht aktiviert sein, kann sie über „Einstellungen > Funktion hinzufügen“ aktiviert werden.

Warum wird der Saldo nicht automatisch übertragen?

Belbo geht grundsätzlich davon aus, dass ein am Jahresende bestehender Über- oder Minusstundensaldo bereits ausgeglichen wurde – zum Beispiel durch den Abbau via Urlaubstage oder durch eine Auszahlung der Überstunden. Aus diesem Grund setzt die Arbeitszeiterfassung den Saldo „Ergebnis seit Jahresanfang“ zu jedem 1. Januar automatisch auf null zurück.

Wurde der Saldo eines Teammitglieds am Jahresende nicht ausgeglichen, geht der Wert dadurch verloren und taucht im neuen Jahr nirgends mehr auf – er muss dann manuell und bewusst ins neue Jahr übertragen werden.

Saldo zum Jahreswechsel manuell übertragen

Um einen bestehenden Saldo aus dem Vorjahr mitzunehmen, buchen Sie für das betroffene Teammitglied einen Arbeitszeitenausgleich auf den 1.1. des neuen Jahres in Höhe des übrig gebliebenen Saldos:

  1. Gehen Sie unter Einstellungen > Arbeitszeiterfassung in den Januar des neuen Jahres.
  2. Klicken Sie beim betroffenen Teammitglied auf die Zahl in der Zeile „Ergebnis seit Jahresanfang (Über-/Minusstunden)“ (diese steht zu diesem Zeitpunkt noch bei null).
  3. Tragen Sie als Datum der Ausgleichsbuchung den 1.1. ein und geben Sie einen Grund an, z. B. „Saldoübertrag aus Vorjahr“.
  4. Wählen Sie je nachdem, ob ein Plus- oder Minussaldo übertragen werden soll, den Modus „Stunden aufbauen“ bzw. „Stunden abbauen“.
  5. Tragen Sie die Minutenzahl des Vorjahressaldos ein und speichern Sie die Ausgleichsbuchung.
  6. Ab sofort zählt der übertragene Saldo wieder zum „Ergebnis seit Jahresanfang“ des neuen Jahres hinzu.

    Diese Ausgleichsbuchung funktioniert nach demselben Prinzip wie die Übernahme von Über-/Minusstunden aus einem bisherigen (externen) Zeiterfassungssystem – nur eben mit dem Saldo aus dem eigenen Vorjahr.

    Video

    Wir haben den Ablauf zusätzlich als Video aufgenommen:

    Resturlaub übernehmen

    Genau wie der Über-/Minusstundensaldo wird auch der Resturlaub eines Teammitglieds zum Jahreswechsel nicht automatisch übernommen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

    Variante 1: Als Abwesenheit eintragen (einfach)

    Sie tragen den Resturlaub im neuen Jahr einfach ganz normal als Abwesenheit im Dienstplan/Kalender ein, wenn er genommen wird – genau wie regulären Urlaub auch.

    Für eine sauberere Abgrenzung im Dienstplan können Sie unter Einstellungen > Dienstplan > Einstellungen > Abwesenheiten zusätzlich eine eigene Abwesenheit „Resturlaub Vorjahr“ anlegen, statt die reguläre Urlaubs-Abwesenheit zu verwenden. Das ist aber nicht notwendig und lässt sich nur schwer sauber umsetzen, wenn der Resturlaub keine ganzen (bzw. halben) Tage umfasst, da Abwesenheiten im Dienstplan nur tage- bzw. halbtageweise eingetragen werden können.

    Nachteil: Der Resturlaub wird dabei nicht saldiert. Belbo führt kein eigenes Konto darüber, wie viel Resturlaub bereits genommen wurde bzw. noch übrig ist – Sie müssen selbst im Blick behalten, wann der Resturlaub aufgebraucht ist.

    Variante 2: Über den Arbeitszeitensaldo abbilden (mit Saldierung, aufwändiger)

    Etwas aufwändiger, dafür mit sauberer Saldierung: Sie rechnen den Resturlaub in Stunden um und buchen diese Stunden als zusätzliche Überstunden auf den Arbeitszeitensaldo. So sehen Sie in der Auswertung jederzeit genau, wie viel Resturlaub noch übrig ist, und der Abbau erfolgt wie ein regulärer Überstundenabbau.

    1. Ermitteln Sie die Anzahl der Resturlaubstage (bzw. -stunden) des Teammitglieds aus dem Vorjahr.
    2. Rechnen Sie diese anhand der Sollarbeitszeit des Teammitglieds in Minuten um, z. B. 2 Resturlaubstage à 8 Stunden = 960 Minuten.
    3. Buchen Sie zum 1.1. einen weiteren Arbeitszeitenausgleich im Modus „Stunden aufbauen“ über diese Minutenzahl, z. B. mit dem Grund „Resturlaub Vorjahr“.
    4. Der Resturlaub steht dem Teammitglied damit als Überstundenguthaben zur Verfügung und kann im neuen Jahr regulär als Überstundenabbau genommen werden.
    5. Alle Artikel im Überblick:

      Arbeitszeiterfassung Übersicht »

      Mit der Arbeitszeiterfassung beginnen »

      Auswertung der Arbeitszeiterfassung »

      • Überstunden verwalten
      • Arbeitszeiterfassung: Einstellungen
Kategorien: Arbeitszeiterfassung
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