Das Recht Umsatzzuordnung nachträglich ändern ermöglicht es, in einem bereits abgeschlossenen Kassiervorgang im Nachhinein das Teammitglied zu ändern, das den Umsatz einer Leistung erbracht hat.
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Mitarbeiterlogin mit eingeschränkten Rechten
Wenn Sie ihren Mitarbeiter*innen gestatten möchten, sich z.B. auf dem privaten Mobiltelefon in Ihren Belbo-Kalender einzuloggen, können diese eigene Logins erhalten. Diese Art von Login kann auf vielfältige Weise beschränkt werden. Im Arbeitsalltag wird auf dem Unternehmenscomputer weiterhin mit dem Team-Login gearbeitet.
Login-Zugriffsbeschränkung
Sie können einstellen, dass sich Mitarbeiter mit bestimmten Logins nur von einem von Ihnen festgelegten Gerät aus einloggen können.
Recht: Steuerbüro
Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.
Logins mit diesem Recht werden beim Login direkt in den Steuerberater-Zugang weitergeleitet.
Achtung: Dieses Recht sollte nicht manuell erteilt oder entzogen werden, sondern wird im wesentlichen durch die Funktion „Steuerbüro“ gesetzt.
Es wird hier zur Information angezeigt um dennoch zu wissen, welche Berechtigung ein Login hat. Es kann im Einzelfall Sinn machen, dem Steuerberaterzugang zusätzliche Kalenderrechte zu erteilen, damit dieser auch auf den normalen Kalender oder Kasse Zugriff hat.
Recht: Einstellungen bearbeiten
Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.
Mit diesem Recht haben Logins die Möglichkeit folgende Bereiche zu bearbeiten:
- Ausgabevorlagen bearbeiten
- Alle Reiter im Einstellungsbereich der Funktion „Kassensystem“.
- Alle Einstellungen im der Funktion „Steuerbüro“.
- Alle Einstellungen in der Funktion „Trinkgeldregeln“.
- Alle Einstellungen in der Funktion „Eigener Kontenplan“.
Recht: Manuelle Buchungen
Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.
Logins mit diesem Recht können Buchungen erzeugen, die im DATEV Export erscheinen, aber nicht das Kassenbuch betreffen sollen. Mit manuellen Buchungen können Sie Eröffnungsbuchungen erzeugen, um beispielsweise den Initialkassenstand zu setzen.
Diese Funktionalität wird im Alltag nicht empfohlen und sollte deaktiviert bleiben.
Recht: Statistiken einsehen
Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.
Logins mit diesem Recht haben Zugriff auf allgemeine Umsatzstatistiken. Diese sind:
- Wochenübersicht, Monatsübersicht, Quartals- und Jahresansicht im Abschlussbereich der Kasse
- Finanzüberblick, Produktverkauf und Zahlungsübersicht im Abschlussbereich der Kasse
- Barometer – falls aktiv
- Tagseumsatzmeldung – falls aktiv
- Umsatzhochrechnungen in der Berichtsfunktion
Recht: Tagesabschlüsse löschen
Mit diesem Recht kann ein Tagesabschluss gelöscht und nachträglich neu erstellt werden. Achtung für Nutzer in Deutschland: Jede nachträgliche Änderung stellt einen Verstoß gegen die GoBD dar. Nutzer ohne dieses Recht erhalten eine Fehlermeldung beim Versuch der Löschung.
Es gibt Einzelfälle, in welchen es Sinn machen könnte den vorherigen Tag neu aufzumachen:
- Beispielsweise wenn EC-Buchungen fehlen. Alle Änderungen werden jedoch protokolliert und sind nachvollziehbar. Dies betrifft insbesondere Nutzer aus Deutschland.
- Ein gespeicherter Tagesabschluss enthält fundamental falsche Informationen, die unbedingt korrigiert werden müssen. In diesem Fall kann es Sinn machen, einen vergangen Tageabschluss neu zu erstellen. Alle nachträglichen Vorgänge erhalten eine weitere Rechnungsnummer, die – falls der Tag der sehr lang zurückliegt – Unklarheiten erzeugt. Wir empfehlen einen Tagesabschluss nur dann zu löschen, wenn er nicht länger als 1 Woche zurückliegt und nicht über die Monatsgrenze hinausgeht.
Beachten Sie, dass bei Änderungen am Tagesabschluss, die den Kassenstand betreffen, auch alle folgenden Kassenabschlüsse neu erstellt werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie hier. Deshalb ist es empfehlenswert, keine Buchungen nachträglich zu ändern, die den Kassenstand beeinflussen. Wenn Sie beim täglichen Zählen der Kasse sorgfältig vorgehen und das Zählprotokoll nutzen, kann dies in der Regel gar nicht erst passieren.
Sollte der Tagesabschluss sehr lange oder über die Monatsgrenze zurückliegen, empfehlen wir dringend die Änderungen direkt an den Steuerberater zu senden, damit dieser die Buchhaltung korrigieren kann.
Kassenrecht: Vergangene Tagesabschlüsse einsehen
Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.
Dieses Recht erlaubt das Einsehen vergangener Tagesabschlüsse. Logins mit diesem Recht können die vergangenen Abschlüsse seit dem Start der Kasse sehen.

Kassenrecht: Tagesabschlüsse erstellen
Dieses Recht bezieht sich auf das Kassensystem.
Dieses Recht erlaubt das Erstellen von Tagesabschlüssen. Ist nur dieses Recht gesetzt, wird stets nur der aktuelle Tagesabschluss gezeigt.

Vergangene Abschlüsse können nicht eingesehen werden. Warnungen bezüglichen fehlender Abschlüsse werden aber auch für den vergangenen Tag angezeigt:

Ist dieses Recht nicht gesetzt, ist der komplette Reiter „Abschlüsse“ im Kassenmodul ausgeblendet.